In Österreich gibt es mit der Novelle 2022 zum Wohnungseigentumsgesetz eine Vereinfachung zur Installation für Langsamladen. Man muss nur mehr alle Miteigentümer informieren; früher brauchte man ein Einverständnis aller (!) Miteigentümer. „Langsamladen“ ist im WEG nicht definiert, aber in den Erläuterungen zum Gesetz wird Langsamladen mit 5,5 kW dreiphasig beschrieben.
Ich habe die VW Wallbox (=Moon=Elli) gekauft; dort kann man mit Dipschalter auf 8 A begrenzen (3 x 8A x 230V = 5,52 kW).