Lies den Satz von mir nochmal. Ab der Grenze, also ab 70.001€ haben BEV und PHEV 0,5%. Wenn ich einen i5 fahre für 85000€ oder einen 5er eDrive für 85000€ zahle ich in beiden Fällen auf 0,5% die Steuer. Zumindest steuerlich ist es diesen Leuten dann egal ob sie ein PHEV oder ein BEV fahren.
Man motiviert steuerlich nur die Leute die „günstige“ Firmenwagen fahren. Lustigerweise dann damit meist nicht die Entscheidungsträger die dann teilweise mangels Erfahrung weiter Vorbehalte gegen BEVs haben.
Kenne die Regelung noch nicht im Detail, aber bei Leasing setze ich die Leasing Rate ab, nur bei Kauf/Mietkauf kann ich als Unternehmen abschreiben.
Wenn sich das nicht auf die Raten durchschlägt würde ich da keinen zu großen Effekt erwarten. Gerade weil aktuell die Einstellung bei BEV noch mehr auf „Leasing“ geht als im Gewerbeumfeld sowieso schon.
Zudem ist das ja auch nur eine Steuerstundung, das was ich früher mehr abschreibe kann ich später weniger abschreiben.
100€ linear über 5 Jahre
-20 -20 -20 -20 -20
100€ über 5 Jahre schneller (vereinfacht)
-25 -25 -25 - 15 -10
In den späteren Jahren (hier Jahr 4 und 5) zahle ich dann im Ergebnis das mehr an Steuer was ich vorher weniger gezahlt habe.