Kannst ja durchaus auch mal das Wort "Wandlung" mit einstreuen für so einen Fall.
Würde lieber com Rücktritt vom Kaufvertrag sprechen.
Seit der Schuldrechtsreform von 2002 gibt es keinen Wandlung mehr. Heute heißt das Rücktritt, siehe z.B. https://www.wandlung.de/wandlungsrecht-nach-reparatur/