Wie meinst Du das mit dem Pure??
Ich denke gemeint ist, dass VW es bei den Pure-Bestellern, die das Fahrzeug noch nicht haben und mit unbestimmten Liefertermin, es darauf anlegt, dass diese stornieren.
Solange kein fester Unverbindlicher Liefertermin dem Kunden kommuniziert wird, braucht VW glaube ich keine Ersatzmobilität zu stellen und auch keinen Schadensersatz leisten, denn deine Unterschrift auf dem Kaufvertrag ist ja ein Willensangebot den Wagen zu kaufen und VW muss dieses Angebot annehmen und den Willen zu liefern Mitteilen. (bin aber kein Anwalt)
An den Pure- Modellen verdient VW am wenigsten, da ist es verständlich, dass man am ehesten diese Fahrzeuge nicht produziert/liefert.
Sobald man eine Auftragsbestätigung mit unverbindlichem Liefertermin hat, sieht die Sache für VW allerdings wieder anders aus.