"Sollte es sich hierbei um eine Pandemie-bedingte-Produktionsstörung handeln, verweisen wir auf unsere Leasingbedingungen und den damit verbundenen Lieferaufschub von bis zu 4 Monaten".
Mit dieser Aussage die sich so ähnlich auch in den Neuwagenverträgen wiederfindet würde ich mich zunächst nicht abspeisen lassen. Es sei denn das Fahrzeug wurde VOR der Pandemie bestellt.
Wenn das Fahrzeug bestellt wurde, als die Probleme durch Pandemie und Chipmangel etc. schon lange bekannt waren, kann man sich als Hersteller nicht mehr ganz so einfach rausreden wenn man in dem Fall trotzdem einen (unverbindlichen) Liefertermin schriftlich bestätigt hat.
Die 6 + 2 Wochen sind bei unverbindlichen Lieferterminen rechtlich erst einmal sehr eindeutig; die 4 Monate auf die VW gerne verweist mindestens fragwürdig. Ich würde - wenn sich VW nicht kooperativ zeigt - in dem Fall anwaltliche Beratung einholen.
Um beim Thema zu bleiben: Ich habe Ende Juli 2021 einen ID.3 Pro bestellt und einen (unverbindlichen) Liefertermin 11/2021 schriftlich von VW bestätigt bekommen. Der Termin wurde nicht eingehalten und mir auf Nachfrage ein neuer Termin Ende Dezember 2021 genannt. Auch dieser wurde nicht eingehalten; im Moment gibt es gar keine Auskunft mehr von VW. Auf mehrfaches Drängen hin (freiwillig passiert da gar nichts) habe ich nun einen kostenlosen Leihwagen bekommen. Aber ewig mache ich das so auch nicht mit.