Bei mir Stand September 2022 in der Auftragsbestätigung. Hab trotzdem noch kein Auto. Aktuell sagt das Autohaus März/April 2023. Also ist egal was drin steht.
Na, so ganz egal ist es nicht. Ausgehend von dem genannten unverbindlichen Liefertermin kannst du deinen Verkäufer (VW) nach 6 Wochen in Verzug setzen und ihn zur Lieferung auffordern - steht auch so in der verbindlichen Bestellung von VW. Dafür musst du ihm dann eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kannst du dann Schadensersatz verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten. An diesen Daten scheint sich auch z.B. auch VW zu orientieren, denn mir wurde vom Autohaus mitgeteilt, dass man nach Ablauf der beiden Fristen (4 Wochen + 2 Wochen) bei VW einen Antrag auf Ersatzmobilität stellen kann. Das hat mein Händler dann auch für mich gemacht und ca. 14 Tage später hatte ich einen Golf als Ersatzfahrzeug für die Ausstehende ID.3-Lieferung.
Aber bitte im Zweifel immer erst mal mit dem Händler / Agenten ansonsten auch mit einem Anwalt sprechen. Das hier sind nur meine Erfahrungen, keine Rechtsberatung.