Alles anzeigenAuch das sehe ich anders. Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen, die mir mit dem Kaufvertrag ausgehändigt wurden, regeln das sowohl für den Fall 'unverbindlicher Liefertermin / unverbindliche Lieferfrist' als auch für den Fall 'verbindlicher Liefertermin / verbindliche Lieferfrist' ganz klar.
Die unverbindliche Lieferfrist war bei mir 11/2021. Folglich 6 Wochen nach dem 01/12/2021: Aufforderung zur sofortigen Lieferung. -> Lieferverzug. Und zwecks Ersatz von Verzugsschäden auch hier noch das Zitat:
Grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht gegeben, daher Deckelung bei 5%.
... Alles nur meine private Meinung und keine juristische Beratung oder ähnliches.
Moin,
da gibt es viele Aussagen. Faktisch ist es so, dass Ereignisse wie höhere Gewalt, was der Krieg und Covid zweifellos sind, die Verzugsphase um 4 Monate verlängern. Sucht mal danach im Netz.
Ich denke alle Hersteller haben rechtlich nichts zu befürchten, was die BaFa Zuschüsse betrifft. Dazu kommt, dass es auch Fälle gibt, in denen der Hersteller den Kunden über einen um Monate verschobenen, neuen unverbindlichen Termin informiert.
Es bleibt nur geduldiges Warten - ich freue mich solange über das Modell des ID.3, dass hier steht und hoffe, dass der LT „22. - 29..11.2022“ gehalten wird - bisher habe ich keine Informationen über weitere Verzögerungen.
Einige hier und auch ich haben schon geschrieben, dass das kein Volkswagenproblem ist - es geht allen Herstellern so - mit zu produzierenden E- und Verbrenner-Neuwagen - mein Nachbar wartet immer noch auf seinen vor 14 Monaten bestellten 3er BMW (Diesel).
Geld zu „verlieren“ ist immer ärgerlich - in diesem Fall meiner Meinung nach jedoch nicht unerwartet. Noch schlimmer sind die gewerblichen Kunden betroffen, mit hoher Wahrscheinlichkeit dürften die Autos drastisch teurer werden - da ist der Verlust von 1.500 EUR Umweltprämie ein kleines Übel…
Peace for Ukraine und viele Grüsse
Stefan