Moin Leute,
nach langer Pause melde ich mich mal wieder hier zurück. Ich habe diese Woche von meinem die Rückmeldung bekommen, dass mein ID3 auf September 2022 gerutscht ist. Bis vor ein paar Tagen war er wohl noch auf Juli 2022. Was soll ich sagen? Mittlerweile bin ich echt sauer!
Wenn das Fahrzeug im September '22 kommen sollte, warte ich 14 Monate auf den Wagen. Ich habe zwar seit Dezember 2021 Ersatzmobilität, habe aber so langsam das Warten und die äußerst eingeschränkte Reichweite des mir zur Verfügung gestellten eGolfs satt.
Ich bin bei dem Händler bekannt, habe dort bereits privat einen Audi und geschäftlich mittlerweile zwei ID3 als Firmenwagen gekauft. Weiß jemand wie es sich bei dem Anspruch auf Ersatzmobilität genau verhält, hat man Anspruch auf ein vergleichbares Auto (ID3 bspw.)? Mich stört am eGolf eigentlich am meisten die nicht vorhandene Schnelladefunktion und der kleine Akku...
Hab auf YouTube dazu einen Beitrag von einem Anwalt für Vertragsrecht gesehen. Der meinte, die Verträge seien so gestrickt, dass kein Rechtsanspruch auf Ersatzmobilität besteht, lediglich das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ersatzmobilität sei reine Kulanz seitens VW. Deshalb denke ich,dass bezüglich gleichwertigem Ersatzfahrzeug, man auf den guten Willen angewiesen ist.