tja, das ist wieder etwas, wo sich Leute mit Verkaufs- und Steuerrecht am besten auskennen dürften, da Gesetze oft nicht der "normalen" Logik entsprechen.
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Beim ID.Charger erklären sie das auch, das sie die Bestellung nicht mehr schaffen zu bearbeiten.
Aber wenn ich mir bei einem Online Shop was kaufe und der die Ware verschickt, ich sie aber erst im nächsten Jahr erhalte, muss ich ja keine 3% MWSt. nachzahlen...
Beim Auto ist jedoch das Fahrzeug schon produziert und wartet nur noch auf die Abholung (und da ich im Besitz des Fahrzeugbriefes bin, bin ich auch schon der Eigentümer davon, auch wenn ich mit dem Schein nicht durch die Gegend fahren kann).
Im Vergleich zum Paket müsste also VW eine externe Spedition mit der Auslieferung des Fahrzeuges beauftragen, um die Leistungserbringung steuerrechtlich korrekt in diesem Jahr ausgeführt zu haben?
Und dann wäre es auch unproblematisch, wenn die Spedition bei mir in der Seitenstraße den erst im nächsten Jahr ausliefert ?