Nunja, zum einen hat nicht jeder zwangsläufig eine Kasko Versicherung
Also nur eine Haftpflicht bei einem Auto ist nur ratsam, wenn das Ding gleich auseinander fällt.. wer bei einem Neuwagen keine Kasko abschließt….
Nunja, zum einen hat nicht jeder zwangsläufig eine Kasko Versicherung
Also nur eine Haftpflicht bei einem Auto ist nur ratsam, wenn das Ding gleich auseinander fällt.. wer bei einem Neuwagen keine Kasko abschließt….
Hallo,
schau mal hier: hier klicken (Anzeige). Dort findet man vieles zum VW ID.
Ja klar, wenn ich etwas kaufe muss ich es bezahlen. Wenn jedoch Hardware in ein Fahrzeug eingebaut wird welches mir gehört, dann erwarte ich das ich mein Eigentum auch vollumfänglich nutzen kann (und darf). Wenn in meinem Sitz eine Sitzheizung verbaut ist, gehört diese mir - und ich zahle nicht nochmals dafür mein Eigentum nutzen zu dürfen.
Wieder ein Denkfehler, die Sitze sind für die Sitzheizung nur vorbereitet und die Nutzung musst Du dazukaufen.
Schau einfach in Deinen Vertrag, da ist die Sitzheizung nicht oder nur die Vorbereitung benannt.
Ist alles bei Vertragsabschluss geklärt.
Bei Tesla würde ich sagen, ja macht Sinn ..... bei VW ? Ne sorry, glaube ich nicht, dass das Fahrzeugübergreifend funktionieren würde. Ich glaube das wird an die FIN gebunden....
Bei VW könnte ich mir vorstellen, dass das dann auch flöten gehen wird.... und man als Verkäufer dann Streß bekommt, weil man ja in der Anzeige behauptet hat, das Auto hat z.B. ACC, aber der neue Besitzer kriegt das dann nicht....
Ja was denn jetzt, glaubst du es wird an die FIN (also ans Fahrzeug) gebunden, oder an den Kunden?
Ja was denn jetzt, glaubst du es wird an die FIN (also ans Fahrzeug) gebunden, oder an den Kunden?
Die nachtgekauften Funktionen sind an das Fahrzeug gebunden. Ein Mal gekauft, bleiben sie ein Fahrzeugleben lang aktiv.
Wenn jedoch Hardware in ein Fahrzeug eingebaut wird welches mir gehört, dann erwarte ich das ich mein Eigentum auch vollumfänglich nutzen kann (und darf). Wenn in meinem Sitz eine Sitzheizung verbaut ist, gehört diese mir - und ich zahle nicht nochmals dafür mein Eigentum nutzen zu dürfen.
Falsch,
du kaufst nicht nur die Hardware, sondern die NUTZUNG derselben. Schon früher wurden Komponenten in Fahrzeugen verbaut, die nicht bei jeder Ausstattung nutzbar waren (z.B der Fernlichtassistent beim Passat B8, der, wenn nicht das Kreuz bei der Bestellung gesetzt, mit OBD11 oder ähnliches freigeschaltet werden konnte). Ein offizieller "Nachkauf" war damals nicht vorgesehen.
Was du nutzen kannst, steht im Kaufvertrag. Heute hast du nun die Möglichkeit, die nicht erworbene Ausstattung nachträglich legal zu erweitern - oder so weiterfahren wie damals gekauft. Finde ich persönlich gut!
Speedy95
Ja was denn jetzt, glaubst du es wird an die FIN (also ans Fahrzeug) gebunden, oder an den Kunden?
Vermutlich an die FIN ..... aber bei VW ist nichts unmöglich und am Ende isses an FIN und Kunde gebunden....
Vermutlich an die FIN ..... aber bei VW ist nichts unmöglich und am Ende isses an FIN und Kunde gebunden....
Ich hatte es oben schon geschrieben: Wenn man die Funktion kauft, ist sie für dieses Auto gekauft und bleibt auch nach dem abmelden/löschen des Hauptnutzers erhalten!
Ich hatte es oben schon geschrieben: Wenn man die Funktion kauft, ist sie für dieses Auto gekauft und bleibt auch nach dem abmelden/löschen des Hauptnutzers erhalten!
Wenn die Leute doch nur mal alle Beiträge GENAU durchlesen würden, müssten sie nicht fortlaufend weitere Spekulationen aufstellen…
Insofern: Danke an Modellbauhuette !!!
Ich hatte es oben schon geschrieben: Wenn man die Funktion kauft, ist sie für dieses Auto gekauft und bleibt auch nach dem abmelden/löschen des Hauptnutzers erhalten!
Wo hast du die Info her? Ich meine bei den FoD Punkten gelesen zu haben das du einen Hauptbenutzer benötigst. Damit kann ich z.B. nichts aktivieren.
Das am Ende an die FIN zu binden wäre schon sinnvoll.
Wo hast du die Info her? Ich meine bei den FoD Punkten gelesen zu haben das du einen Hauptbenutzer benötigst. Damit kann ich z.B. nichts aktivieren.
Das am Ende an die FIN zu binden wäre schon sinnvoll.
Das war bisher auch schon so. Und klar musst Du Hauptbenutzer sein, um etwas für das Auto zu verändern (kaufen).
Z.B. hier
Da ist es doch eindeutig beschrieben. Wunderbar.
Wieder ein Denkfehler, die Sitze sind für die Sitzheizung nur vorbereitet und die Nutzung musst Du dazukaufen.
Schau einfach in Deinen Vertrag, da ist die Sitzheizung nicht oder nur die Vorbereitung benannt.
Ist alles bei Vertragsabschluss geklärt.
Einfacher Vergleich:
Auf einem Windows-Installationsmedium ist immer die Premium-Version enthalten. Trotzdem kannst du nur nutzen was du gekauft hast (z B. Home) .
Wenn du auf Pro upgradest brauchst du kein neues Medium, die Funktion wird einfach zur Nutzung freigeschaltet
OT aus
Drei Gründe dafür:
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