ID.7 Tourer Pro S Business geplant?

  • Was trotzdem teurer ist, als wenn man keine Zuzahlung leisten muss.


    Und in vielen Fällen wird der Firmenwagen bereits beim Vorstellungsgespräch verhandelt. Da gibt es keinen offiziellen Gehaltsverzicht auf dem Papier und dementsprechend auch keine Minderung des geldwerten Vorteils.

  • Hallo,
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  • Das ist aber Steuerrechtlich nicht korrekt. Gibt es eine private Kostenbeteiligung am Dienstwagen, so ist diese vom geldwerten Vorteil abzuziehen.

    Das gilt sowohl für einen Gehaltsverzicht, als auch für Kostenbeteiligung bei den Raten, Sprit, etc…

    Gibt leider neue Urteile und je nach konkretem Fall sind die Kosten nicht mehr anzusetzen.

  • Gibt leider neue Urteile und je nach konkretem Fall sind die Kosten nicht mehr anzusetzen.

    Hast du dazu Links? Bei uns läuft es über die Methode "Entgeltumwandlung", die ich leider auch noch nicht zu 100% verstanden habe.

    Die mtl. Rate (Leasingrate + Servicerate) wird vom Brutto abgezogen, dann wird geldwerter Vorteil berechnet und dann irgendwas wieder draugeschlagen. Wir haben einen internen Rechner, wo man das dann genau sieht. Der ID7 kostet mich z.b. reale 400€ vom netto bei 15.000km. Selbst mit einer alten Rostlaube kommt man nicht so günstig an ein Auto, wenn man alle Kosten berücksichtigt.

  • Mir persönlich nicht, weil es keine Netto Eigenbeteiligung ist, sondern eine Gehaltsumwandlung. Aber ich hab ja meinen internen Rechner wo ich direkt den Gehaltszettel Juni mit und ohne Firmenwagen berechnen kann.

  • Ich bin kein Steuerexperte und ggf. gibt es Einzelfälle, in denen es möglich ist. Daher habe ich meine Aussage auch „vorsichtig“ formuliert.


    Ich finde, auf den folgenden Seiten ist es gut beschrieben.

    Link 2

    Link 2


    Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Kosten Steuermindernd gelten zu machen, bin ich daran sehr interessiert😁


    In meinem Fall kommt a) eine Lohnumwandlung zur Anwendung und ich muss b) die Stromkosten zT selbst tragen.


    Der Teil „Lohnumwandlung“ ist für mich als Laie eindeutig, d.h. ich sehe keine Chance die Kosten anzusetzen. Ich habe es trotzdem getan und über Jahre mit dem FA diskutiert (es gab damals noch anders lautende Urteile bzw. ich meine, es gab gar keine; ich weiß es nicht mehr genau), wobei ich am Ende den Kürzeren gezogen habe:-(


    Stromkostenbeteiligung habe ich noch keine praktischen Erfahrung aber ich bekomme a) pauschal 30€ Zuschuss und b) kann theoretisch auf Arbeit laden. Damit habe ich mE keinen Anspruch die zusätzlichen Stromkosten geltend zu machen. Das ist mE „unfair“ ggü. Benzin/Diesel, sodass ich es vermutlich trotzdem angeben werde ich schaue, was passiert😁


    Ich meine, in beiden Fällen ist einer Steuerminderung bis max. zum GWV möglich, was idR bei 0,25% kaum ins Gewicht fällt bzw. die Frage ist, ob der Stress mit dem FA lohnt.

  • Ich meine, in beiden Fällen ist einer Steuerminderung bis max. zum GWV möglich, was idR bei 0,25% kaum ins Gewicht fällt bzw. die Frage ist, ob der Stress mit dem FA lohnt.


    Bei uns kann man das Dienstwagenbudget um 10%BLP gegen private Zuzahlung überschreiten.

    Diese private Zuzahlung wird in voller Höhe vom GwV abgezogen. Wenn der monatliche GwV geringer ist als die Zuzahlung wird in den/die Folgemonat(e) die Zuzahlung quasi als Guthaben mitgenommen und so lange verrechnet, bis die Summe aufgebraucht ist.

    ID.3 Pro Performance (150kW / 58kWh), Mondstein, 18" East Derry, Style +; Assistenz +; Design +; Infotainment +; Komfort +.


    Bestellt 07/2021, EZ 09/2022

  • Bei uns kann man das Dienstwagenbudget um 10%BLP gegen private Zuzahlung überschreiten.

    Diese private Zuzahlung wird in voller Höhe vom GwV abgezogen. Wenn der monatliche GwV geringer ist als die Zuzahlung wird in den/die Folgemonat(e) die Zuzahlung quasi als Guthaben mitgenommen und so lange verrechnet, bis die Summe aufgebraucht ist.

    Wenn die Zuzahlung aus dem Netto erfolgt, entspricht dieses Vorgehen auch meinen Kenntnisstand bzw. ist auf einschlägigen Seiten genau so zu lesen (bis auf die Gutschriftthematik, wobei das vermutlich schon wieder sehr speziell ist)😁

  • Hallo ich weiß es ist ein bisschen Offtopic. Kann mir einer mal eure komplzierten Rechnungen für den Firmenwagen erklären. Mir scheint es so als wenn ihr euch welche holen dürft aber diese selbst bezahlen müsst (ähnlich wie bei einen Job Bike).


    Ich kenne nur die Pauschalbesteuerung 0,25; 0,5; 1 Prozent Regel und der Weg Wohnung/Arbeit. Mehr muss ich nicht bezahlen.


    Danke und VG Jan

  • Hallo ich weiß es ist ein bisschen Offtopic. Kann mir einer mal eure komplzierten Rechnungen für den Firmenwagen erklären. Mir scheint es so als wenn ihr euch welche holen dürft aber diese selbst bezahlen müsst (ähnlich wie bei einen Job Bike).


    Ich kenne nur die Pauschalbesteuerung 0,25; 0,5; 1 Prozent Regel und der Weg Wohnung/Arbeit. Mehr muss ich nicht bezahlen.


    Danke und VG Jan

    Es gibt zig verschiedene Modelle. Der Standardfall wäre, dass der Mitarbeiter einen Firmenwagen bekommt und alle Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Man versteuert dann 0,25 % / 0,5 % / 1,0 % und das war‘s. Meistens bekommt man dafür ein Budget vom Arbeitgeber und beim Wegfall des Dienstwagen wird das Gehalt um diesen Betrag erhöht.


    Darüber hinaus gibt es aber auch Modelle, bei denen manche Kosten auf den Mitarbeiter umgelagert werden. Zum Beispiel, weil der Mitarbeiter ein bestimmte Fahrzeuge oder Ausstattung will, die über seinem Budget liegen und er eine Zuzahlung leisten muss. Oder Spritkosten / Ladekosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden.


    Zudem gibt es Modelle, bei denen der Arbeitgeber gar keine Kosten übernimmt. Die Leasingrate wird dann im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen, zusätzlich müssen Versicherung, Umsatzsteuer und weitere Kosten vom Nettolohn bezahlt werden und zusätzlich das Fahrzeug mit 0,25 % / 0,5 % / 1,0 % versteuert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von godra ()

  • Es gibt zig verschiedene Modelle. Der Standardfall wäre, dass der Mitarbeiter einen Firmenwagen bekommt und alle Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Naja, im Endeffekt ist es immer eine Gehaltsumwandlung bzw. Bestandteil des Gehalts. Mal mehr, mal weniger transparent. "Geschenkt" gibt's nichts.

  • Naja. Ich bekomme ein gutes Gehalt und meine Stelle beinhaltet halt einen Firmenwagen. Aber bei 0,25 % Versteurung bei mir ist das Auto fast geschenkt. Ja du hast recht mein Arbeitgeber macht es nicht freiwillig da er möchte das ich zufrieden bin und bleibe.

  • Naja, im Endeffekt ist es immer eine Gehaltsumwandlung bzw. Bestandteil des Gehalts. Mal mehr, mal weniger transparent. "Geschenkt" gibt's nichts.

    Ich hab‘ das mal ergänzt. Ist ein wichtiger Punkt, weil ja immer alle vom „Dienstwagenprivileg“ sprechen und vergessen wird, dass der Arbeitnehmer dafür auf einen ganzen Batzen vom Gehalt verzichtet und auch mehr Steuern zahlt.

  • Aber wenn du einen klassischen Dienstwagen mit pauschalisierter Versteuerung hast zahlt man ja keinen Batzen Geld und dann ist es schon ein Privileg..


    Bei allen anderen Modellen kann ich es leider verstehen. Da würde ich mir auch überlegen ob sich das lohnt.

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