ID. BUZZ MJ 2025

  • Seamo Ich kann Deinen Frust da voll verstehen. Ich bin auch enttäuscht.

    Immerhin gibt es eine AHK. Mercedes lässt beim EQV ja gar keine mehr zu.


    Die ganze Gewichtsthematik ist bei Vans mittlerweile ein großes Problem für die Hersteller. Beim EQV ist beispielsweise keine Vollausstattung möglich.

    Ich hoffe dann auch mal, dass Elektroautos mit E-Antrieb bald ein bisschen schwerer sein dürfen als 3,5 Tonnen. Bei E-LKWs ist das schon so: dort dürfen die E-LKWs in Summe max. 42 Tonnen wiegen, anstatt 40.

    Aber so ist das halt. Die Mühlen mahlen hier sehr langsam.

  • Hallo,
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  • Wir hatten das Thema ebike auch in nem anderen Forum. Kleiner Hinweis dort, die Akkus müssen eigentlich ausgebaut werden wenn sie auf dem Ständer sind und das sollte in vielen Fällen das Gewichtsproblem schmälern.

  • Den Akku haben wir immer ausgebaut.


    Wir kommen aber trotzdem drüber:

    Fahrradträger 17kg

    2* E-Bike 23kg - 3 kg Akku = 20kg

    Gesamt: 57kg


    Mir kommt gerade was anderes. Der 5-Sitzer hat ja 75kg Stützlast. Ich kann ja durch Ausbau der drittens Sitzreihe den 7-Sitzer zu einen 5-Sitzer umbauen. Kann man sowas eintragen lassen oder geht das auch ohne?

  • Für mich wäre ideal, wenn es eine 75Kg Zulassung gäbe, wenn die 3. Sitzreihe ausgebaut ist.

    Dann könnte ich flexibel entscheiden "Nutzung als 7-Sitzer" oder "5-Sitzer mit Heckträger".


    Aber ich tendiere ohnehin zum GTX.

  • Das stimmt schon. Aber ich brauche den 7-Sitzer.

    Nur benötige ich die 7 Sitze nicht immer.


    Oder soll ich mir einen 5-Sitzer für den Bike-Transport und einen 7-Sitzer für den Familiendienst kaufen?

  • ...das funktioniert nicht


    Nein, vermutlich in ca. 10 Wochen.

    die Homologation ist abgeschlossen, damit ist die Wärmepumpe ab sofort bestellbar

    Einmal editiert, zuletzt von West-Ost () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von West-Ost mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • OK das habe ich falsch verstanden. Das wird man aber nicht eingetragen bekommen. Technisch gesehen wird das passen, das die Hardware die gleiche ist.

    Es gibt auch schon Buzz Fahrer die die Anhängelast aufgelastet haben auf 2000kg. Ob hier die Stützlast auch angepasst wurde, weiß ich nicht. Aber auch die Auflastung ist mit gleicher Hardware.

  • Wie funktioniert das eigentlich mit diesen Auflastungen, wenn die Hardware nicht angepasst wird? Man geht zum TÜV und der schaut es sich an? Dann lässt man es im Fahrzeugschein eintragen? Warum gibt der Hersteller dann nicht direkt eine höhere Anhängelast an? Wo sind die Nachteile? Was kostet es ca.?

  • Wie funktioniert das eigentlich mit diesen Auflastungen, wenn die Hardware nicht angepasst wird? Man geht zum TÜV und der schaut es sich an? Dann lässt man es im Fahrzeugschein eintragen? Warum gibt der Hersteller dann nicht direkt eine höhere Anhängelast an? Wo sind die Nachteile? Was kostet es ca.?

    Das Thema ist komplex...weil der Hersteller eben viele technische (Bremsanlage, Achslasten etc. pp.) als auch gesetzliche Vorgaben zu beachten hat.

    Hier ein Maximal - Ausstattungsbeispiel zum Buzz GTX - langer Radstand 7-Sitzer an der absoluten Grenze. Man beachte auch das maximal zulässige Gesamtzuggewicht und das Leergewicht noch ohne Passagiere.

  • Floi

    Es gibt einige Firmen, die Auflastungen anbieten, entweder nur mit Gutachten und vorhandener AK, oder Gutachten + neue verstärkte AK.

    Man kann sich da auch beraten lassen.

    Ich habe das schon bei meinem T5 und auch bei meinem T6 (3.050 kg Anhängelast, 110 kg Stützlast) ohne Probleme gemacht.

    Bei meinem bestellten Buzz LWB werde ich das auch machen, obwohl es mir jetzt nur noch um die erhöhte Stützlast geht.


    Das Gutachten kostet ohne neue AK ca. 500 - 600 €.

    Damit geht man zum TÜV und lässt sich bescheinigen, dass keine Umbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden (damit es mit dem Gutachten übereinstimmt).

    Dann mit den beiden Unterlagen zur Zulassungsstelle und die neuen Daten eintragen lassen.

  • Einen Punkt sollte man bei Auflastung nicht vergessen:

    VW wird sehr schnell dabei sein einen Garantiefall aufgrund der Auflastung abzulehnen. Zumindest dann, wenn der Schaden auch nur annähernd etwas mit der Auflastung zu tun haben könnte.


    Wer eine Auflastung eintragen lässt, sollte sich dessen bewusst sein.


    Bei Leasing ist das dann ohnehin ein Nogo.

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