Ja, du kannst dein Fahrzeug voll beladen und die Kameras funktionieren noch. Dafür sind sie ausgelegt. Du kannst das Fahrzeug auch im Rahmen tieferlegen und die Kamera funktioniert wahrscheinlich noch.
nicht "wahrscheinlich noch" sondern, die Kameras funktionieren noch.
Sonst hätte das Serien-Fahrzeug bei entsprechender Beladung ein Problem!
Nur wenn das tiefergelegte Fahrzeug dann noch beladen wird, ists halt aus mit der Toleranz.
Nein!
Wie soll das denn passiern?
Mit einer Tieferlegung ändern sich nur die Standhöhen, nicht die Ein- und Ausfederwege.
Diese werden nicht von der Feder, sondern letztendlich vom Dämpferweg inkl. Bump-Stopp begrenzt.
Bei dem Verbau von nur Tieferlegungsfedern in Verbindung der Seriendämpfer und (im Gutachten geforderten) Übernahme der serien Bump-Stopps ändert sich da nichts.
Solange du keine im Weg verlängerten (!!) Dämpfer verbaust, kann damit das Fahrzeug nicht aus der Tolleranz des Serienfahrwerks bei Beladung gelangen.
Daher steht auch in jedem Gutachten, dass die Kameras neu justiert werden müssen.
H&R schreibt:
ZitatDer Einbau der Federn, die nachfolgende Vermessung sowie eine ggf. vorgeschriebene Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen hat nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers so-wie den Angaben von H&R zu erfolgen
also gegebenenfalls und nicht muss..
Mit ein bisschen technischen und praktischen Sachverstand kann die Notwendigkeit der Kameraanpassung selbst erklärt werden...
Diese ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kamerasysteme bei maximaler Beladung, bei Anhängerbetrieb mit maximaler Stützlast und damit maximaler Ausnutzung der möglichen (Ein-)Federwege immer noch funktionieren müssen...
Wem dieser praktische Ansatz und das Systemverständniss gefehlt, darf gern eine technisch nicht notwendige Kalibrierung des Kamerasystems durch führen.
Wer ohne Nachzudenken Werkstattvorgaben befolgt auch