Federn & Fahrwerk für den ID.7

  • Ja, du kannst dein Fahrzeug voll beladen und die Kameras funktionieren noch. Dafür sind sie ausgelegt. Du kannst das Fahrzeug auch im Rahmen tieferlegen und die Kamera funktioniert wahrscheinlich noch.

    nicht "wahrscheinlich noch" sondern, die Kameras funktionieren noch.

    Sonst hätte das Serien-Fahrzeug bei entsprechender Beladung ein Problem!


    Nur wenn das tiefergelegte Fahrzeug dann noch beladen wird, ists halt aus mit der Toleranz.

    Nein!
    Wie soll das denn passiern?


    Mit einer Tieferlegung ändern sich nur die Standhöhen, nicht die Ein- und Ausfederwege.

    Diese werden nicht von der Feder, sondern letztendlich vom Dämpferweg inkl. Bump-Stopp begrenzt.

    Bei dem Verbau von nur Tieferlegungsfedern in Verbindung der Seriendämpfer und (im Gutachten geforderten) Übernahme der serien Bump-Stopps ändert sich da nichts.


    Solange du keine im Weg verlängerten (!!) Dämpfer verbaust, kann damit das Fahrzeug nicht aus der Tolleranz des Serienfahrwerks bei Beladung gelangen.


    Daher steht auch in jedem Gutachten, dass die Kameras neu justiert werden müssen.


    H&R schreibt:


    Zitat

    Der Einbau der Federn, die nachfolgende Vermessung sowie eine ggf. vorgeschriebene Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen hat nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers so-wie den Angaben von H&R zu erfolgen

    also gegebenenfalls und nicht muss..




    Mit ein bisschen technischen und praktischen Sachverstand kann die Notwendigkeit der Kameraanpassung selbst erklärt werden...


    Diese ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kamerasysteme bei maximaler Beladung, bei Anhängerbetrieb mit maximaler Stützlast und damit maximaler Ausnutzung der möglichen (Ein-)Federwege immer noch funktionieren müssen...




    Wem dieser praktische Ansatz und das Systemverständniss gefehlt, darf gern eine technisch nicht notwendige Kalibrierung des Kamerasystems durch führen.

    Wer ohne Nachzudenken Werkstattvorgaben befolgt auch ;)

  • Hallo,
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  • nicht "wahrscheinlich noch" sondern, die Kameras funktionieren noch.

    Ich habe wahrscheinlich gesagt, weil es auch Fahrwerke gibt, die ein Auto so weit tiefer legen, dass die Kameras eben nicht mehr das wesentliche erkennen.


    Mit einer Tieferlegung ändern sich nur die Standhöhen, nicht die Ein- und Ausfederwege. (...)

    Du hast mich mißverstanden, ich sprach nach wie vor von der Kamera.

    also gegebenenfalls und nicht muss..

    Sorry stimmt, die Vorgabe kommt von in dem Fall von VW. H&R hat das natürlich nur zum Spaß da rein geschrieben ;)

    Wem dieser praktische Ansatz und das Systemverständniss gefehlt, darf gern eine technisch nicht notwendige Kalibrierung des Kamerasystems durch führen.

    Wenn der Hersteller das vorschreibt und du das nicht nachweist, dann wird dir der TÜV halt dein Fahrwerk nicht eintragen. Beim w204 z.B. ist das so, sobald man den FLA hat.

  • Erkläre mir mal bitte, welches Fahrwerk die Fahrzeughöhe tiefer setzt, als das Serienfahrwerk im Bump-Stopp?



    Du hast mich mißverstanden, ich sprach nach wie vor von der Kamera.

    Auch wenn du von der Kamera sprichst, kann die nicht ausserhalb der Tolleranz geraten, wenn eine Tieferlegung sich nur in den maximalen Federwegen des Serienfahrwerks bewegen kann.

    Der maximale Einfederweg wird durch mechanische Grenzen der Achskonstruktion und der Freigängigkeit der Räder begrenzt..


    Sorry stimmt, die Vorgabe kommt von in dem Fall von VW. H&R hat das natürlich nur zum Spaß da rein geschrieben ;)

    lassen wir das einfach:


    Die Vorgaben von VW sind so geschrieben, dass ohne Nachzudenken oder eigenständige Entscheidungen maximal zuverlässig Fahrzeuge repariert werden können.

    Daher werden z.T. Prüfungen oder Teiletausch vorgegeben, die nicht zwingend notwendig sind..


    Bestes Beispiel die Vermessung und Einstellung bei einem ID.3/Born nach Einbau einer Tieferlegung von 20mm gemäss Werkstatthandbuch und den vom Hersteller zulässigen Tolleranzen... 8)


    Um die tatsächliche Notwendig bewerten zu können, gebraucht es aber Systemverständnis und praktische Erfahrungen..




    Wenn der Hersteller das vorschreibt und du das nicht nachweist, dann wird dir der TÜV halt dein Fahrwerk nicht eintragen.


    die offensichtlich an diesen Punkt schon zwischen uns deutlich differenziern..


    Also "lass gut sein..."

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen neuen Satz Tieferlegungsfedern von H&R für ID.4/5/7.


    Hatte aus versehen, weil ich schnell welche haben wollte, zwei bestellt und der zweite wurde nicht zurückgenommen.

    Würde ihn für 250€ + Versand hergeben wollen.


    Meldet Euch bei Interesse!


    Vg Werner

  • Erstmal gerzlich willkommen!

    Das kannst du am besten im privaten Marktplatz posten:

    Private VW ID Kleinanzeigen

  • Wieso wurde der zweite Satz nicht zurückgenommen? Bei Käufen im Internet hat man ein 14tägiges Widerrufsrecht.

    Das dachte ich auch. Es wurde mir gesagt dass es bei fahrzeugspezifischen Bauteilen nicht gilt.

    Direkt bei H&R kann man nicht bestellen also braucht man einen Zwischenhändler.

  • Es wurde mir gesagt dass es bei fahrzeugspezifischen Bauteilen nicht gilt.

    das ist nicht richtig.


    dass im Internet bestellte Teile nicht dem Widerrufsrecht unterliegen, gilt AFAIK nur bei Teilen die auf Bestellung erst gebaut, angepasst oder speziell beschafft werden müssen.

    Dies ist dann aber im Angebot oder spätestens bei der Bestellung so ausdrücklich genannt.


    Sowie ein Shop die bestellte Ware "aus dem Regal" verschickt, damit also vorrätig hatte, muss diese auch gemäss Widerrufsrecht zurückgenommen werden.

  • Danke, Jochen_145.


    War nicht im Internet bestellt sondern bei Pneumobil. Hatte zuerst ein Angebot bekommen und dann bestellt.

    Somit war es kein Onlinehandel sondern Geschäft das in den Geschäftsräumen passiert ist. So die Antwort.

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