Alles anzeigenAch ja ?
Man braucht eine völlig ebene und gerade "Teststrecke" mit griffigem Straßenbelag ohne Beschädigungen und einen möglichst windstillen Tag mit nicht zu kalten Temperaturen. Es gibt Apps, die dann bei der Messung unterstützen, aber man müsste dann mehrfach (z.B. 10x) messen und Mittelwert und Standardabweichung ermitteln - und zwar nach vorherioger Kompensation der Tachoabweichung.
Über die Standarfabweichung kann man dann wenigstens einschätzen, ob eine potentielle Abweichung zur Werksangabe statistisch aussagekräftig ist, systematische Abweichungen kann man so nicht bewerten.
Ganz davon abgesehen, dass es SEHR fragwürdig ist, ob das mit der STVO vereinbar ist.
Die Werksangabe zu Beschleuningung müsste man noch korrigieren, wenn das Fzg. Mehrgewicht (Sonderausstattung) hat. Mir ist unklar, ob die Werte zur Beschluenigung auch mit Leergewicht + 75 kg gemessen werden, das kann man aber sicher rausfinden. Mir ist auch unklar, ob sie IRGENDEINE rechtliche Relevanz haben oder ob Hersteller hier ungetraft "beschönigen" dürfen.
Nun wäre die Frage, wie groß den die genannten "tolerierten" Abweichungen sind, und ab wieviel % man sie mit solchen Messungen sicher identifizieeren kann.
In der Regel scheinen Gerichte ab Minderleistung von etwa 10 % (Prüfstand und nicht Beschleunigungsgsmessung) erhebliche Mängel zu sehen.
Am besten mietest du dir hierzu die Veltins-Arena. Da ist es windstill und vollkommen eben.