Plus entgangene Einspeisevergütung, falls EEG gefördert und die 20 Jahre noch nicht rum sind
Wir gerne vergessen.
Die erste Anlage ist ausgefördert. Hier erhalte ich 10 Cent für jede kWh, die nicht dem Eigenverbrauch dient. Die 2. Anlage wurde 2009 in Betrieb genommen.
Hier erhalte ich 25,1 Cent für jede kWh, die dem Eigenverbrauch im E-Auto oder im Haushalt zugeführt wird. Für jede eingespeiste KWh erhalte ich 43,1 Cent! So die gesetzliche Regelung für PV-Anlagen, die in der Zeit vom 01.01.2009 - 3103.2012 in Betrieb genommen wurden. Man konnte auch die Volleinspeisung wählen.
Da ist nichts entgangen, wie Sie das nennen. Die Förderung ist bei der ersten Anlage ausgelaufen! So auch hier die gesetzliche Regelung! Steuerlich ist die Anlage abgeschrieben (AfA). Die Anlage hat trotzdem keine merklichen Mindererträge.