Bist du sicher, dass das auch bei Gewerbeleasing so gilt? Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diverse Händler die Anschlussgarantie als nicht buchbar, weil doppelt bezeichnet haben. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas in der Breite von den Händlern falsch dargestellt wird, zumal die ja sicher Provisionen dafür bekämen. Ich frage nochmal aktiv nach und lasse mir die Bedingungen kommen bzw. im Leasingvertrag müsste das ja konkret drin stehen.
ich bin der Meinung, dass mir der Händler das jedes mal beim Gewerbeleasing erzählt hat (dass man die Anschlussgarantie nicht braucht bei Wartung und Verschleiß), und ich in den Bedingungen aber nichts entsprechendes gefunden habe, dass ein normaler Defekt einer Komponente abgedeckt wäre. Verschleiß deckt meiner Meinung nach tatsächlich nur Verschleißteile (Bremsen, Wischerblätter ab). Habe aber seit Ewigkeiten auch kein Leasing mehr gemacht sondern nur noch Kauf mit Garantieerweiterung. Wäre tatsächlich interessant, was ganz konkret in den Bedingungen aktuell drin steht bei Wartung und Verschleiß...