Wenn ich mit einem Totalausfall des Displays die Geschwindigkeit überschreite...
Es gibt nur EINE EINZIGE Person die für das Führen eines Fahrzeugs verantwortlich ist - der Fahrzeugführer.
Du hasst passenderweise "ich" als zweites Wort geschrieben.
Wenn das Fahrzeug parkt ist es eine andere Rechtsgrundlage - es gilt die Halterhaftung. Das Fahrzeug selbst ist NIEMALS Schuld.
Eine Mithaftung des Halters oder auch des Herstellers für "Verstöße im fliessenden Verkehr" kommt zwischen selten und gar nicht vor.
Das gleiche gilt übrigens für Mitfahrer, die eine wie auch immer geartete Ablenkung des Fahrzeugführers vornehmen - es haftet der Fahrzeugführer.
Wenn Dich Mitfahrer ablenken - fahre ohne diese weiter! Das ist einfacher als gedacht. Stehen bleiben Tür auf - Tür zu und in Ruhe voll und ganz auf den Verkehr achten.
Ob Du Dir dann neue Freunde oder Partner suchen musst ist für den Straßenverkehr nicht relevant.
Wenn DU als Fahrzeugführer die Entscheidung triffst das Fahrzeug nicht führen zu können oder zu wollen, dann lass es einfach!
PS: Ich rede ausschließlich von der deutschen Gesetzgebung / Rechtssprechung - in der Schweiz bin ich damit nicht vertraut!