Also nur Konjunktiv ohne rechtlichen Hintergrund, war eigentlich schon vorher klar, das es nur blabla von dir ist, mit hätte, könnte usw., ist für mich hiermit erledigt, es gibt nicht was das Abschalten egal wie verbietet oder aktuell verbindlich regelt.
Mal abgesehen davon, dass der Ton nicht gerade nett ist, hier die Verordnung:
EUR-Lex - 32019R2144 - EN - EUR-Lex
Unter Artikel 7 steht da:
Zitat
b)
Die Systeme müssen sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden.
a)
Diese Systeme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können.
Also kein "blabla"