Ich glaube nicht, das eine Werkstatt rechtlich in der Lage ist, wegen einem defekte ecall ein ansonsten verkehrssicheres Fahrzeug einzubehalten. Das macht ja noch nicht mal die Polizei. Die gibt einem höchstens eine Mängelkarte für den TÜV.
Das ist ja genau das was ich auch schriebt mit Bezug auf StVZO §19.