Hier reden wir von den personenbezogenen Daten (Zeitpunkt + GPS Position) von Fahrer A. Diese Daten werden nämlich von VW gespeichert und von Eigentümer B eingesehen. Dazu muss Fahrer A zustimmen (sowohl zur Speicherung als auch zur Anzeige).
Ich unterzeichne gern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit VW, wenn ich auf das Pflicht-Drücken des OK-Buttons verzichten kann. Ich bin Alleinfahrer und mich nervt es.
Ich kenne übrigens Datenschutzexperten, die ebenso wie ich der Meinung sind, dass VW hier über das Ziel der DSGVO hinausschießt (und das auch nur bei den ID-Modellen, die Verbrenner machen das gleiche, erfordern aber keine ständige Bestätigung). Es ist ja auch nicht verboten, sein privates oder dienstliches Fahrzeug mit einem GNSS-Tracker auszustatten - es müssen lediglich alle Fahrer auf diesen Umstand hingewiesen werden (im Fall der Ablehnung steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung), das berechtigte Interesse (Diebstahlschutz) liegt vor. Einschränkungen kann es z. B. bei Mietwagen geben, dass die Daten nur nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit verwertet werden dürfen oder beim Verlassen des vereinbarten Fahrgebiets (oft sind z. B. Fahrten nach Ost- oder Südosteuropa verboten oder auf den EU-EFTA-CH-Raum beschränkt.
Und ja, alles, ohne bei jedem Fahrtantritt das bestätigen zu müssen.