Dann ließ mal den Thread vom Alter Fritz weiter oben und Weitere, da wird darüber spekuliert ob das Zeichen als Ersatz für das E-Kennzeichen zu verwenden, bzw. zulässig ist.
Ich bezog mich dabei auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Für deutsche gibt es den Unsicherheitsfaktor: Steht die Plakette der deutschen Plakette gleich oder dem Kennzeichen? Wenn nur der Plakette, gilt sie an deutschen Fahrzeugen nicht, da es für diese keine deutsche Plakette gibt. Ich finde da den Rechtstext uneindeutig bzw. interpretierbar.