KBA ist eine Behörde und als Hersteller hat man eine Mitwirkungspflicht, d.h. man darf sich nicht querstellen. Fraglich ist nur, ob KBA eigene Fachabteilung hat, die die Fehler des Herstellers eingehend untersuchen würde. Dazu ist es mir bis jetzt noch nichts bekannt.
Wenn der Hersteller der Meinung ist, dass es offensichtlich nur Bedienfehler des Fahrers war, dann dürfte es wohl kaum zu einer Rückrufaktion kommen., wenn die Anzahl der Vorfälle noch gering ist.